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Ingenieurbüro Meinolf Decker

Einecker Strasse 11, 59514 Welver

Tel:  02384-96 32 69    

Fax: 02384-96 32 76      

Mobil: 0172-214 89 60

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Der Energieausweis

In Zukunft muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Dieser Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat dann das Recht, sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen, um die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen.
Dabei ist die Frist zur Vorlageverpflichtung vom Baujahr des Gebäudes abhängig. Bis Baujahr 1065 muss der Ausweis ab dem 01.07.2008 vorgelegt werden. Für Gebäude, die später errichtetet wurden,  reicht der Ausweis ab dem 01.01.2009. 
Ziel des Ausweises ist die direkte Vergleichbarkeit der Gebäude in Bezug auf den Heizenergieverbrauch und damit zu erwartende Kosten.

 

 

Für alle Hausbesitzer ist diese Verpflichtung ein Anreiz, ihre Gebäude energetisch auf dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik zu halten. Ein sparsames und fachgerecht saniertes Gebäude wird künftig klare Wettbewerbsvorteile gegenüber einem nicht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch haben.

Dabei wird zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis beschäftigt sich mit einer Fülle von Detailfragen rund um die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Dabei werden Gebäudehülle, Heizung und Warmwassererzeugung sowie die daraus resultierende CO2-Emission berechnet.

Als Ergebnis ergibt sich der jährliche Energiebedarf des Gebäudes pro Quadratmeter und ermöglicht damit die Einstufung der energetischen Qualität des Hauses. Er sagt aus, wie die Qualität der Gebäudehülle, also der Wände, der Fenster und des Daches, sowie die Effizienz der Heizung und Warmwasserbereitung ist. Dabei werden Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport des eingesetzten Energieträgers berücksichtigt. Schlecht gedämmte Häuser können bei weit über 300 kWh/m²a liegen. Neue Häuser liegen meist bei unter 100 kWh/m²a.
Damit lässt sich auf die Kosten schließen, die für den Energieverbrauch dieses Gebäudes zu erwarten sind.

Außerdem enthält der Energieausweis Tipps, wie das Gebäude optimiert werden kann. Er gibt Auskunft darüber, wie stark der Primärenergiebedarf und die CO2-Emissionen gesenkt werden können.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt. Dazu sind unter anderem die Verbrauchsdaten von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden erforderlich. Er soll wie der Bedarfsausweis Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die Gebäudedetails werden hier jedoch unberücksichtigt gelassen.

Wer benötigt welchen Energiepass?

Für alle Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 - also vor dem in Kraft treten der ersten Wärmeschutzverordnung - gebaut wurden, muss ein bedarfsorientierter Energiepass vorgelegt werden. Ausnahme: Gebäude, die zwischenzeitlich nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung saniert wurden. Wer eine Förderung in Anspruch nehmen will, muss ebenfalls einen bedarfsorientierten Ausweis vorlegen.
Für alle größeren Gebäude und für alle Gebäude, die nach 1978 errichtet wurden, haben die Besitzer die Wahl zwischen beiden Ausweisen.
Bis zum 30. September 2008 gilt für alle Hausbesitzer die uneingeschränkte Wahlfreiheit, sofern sie jetzt schon einen Energiepass ausstellen lassen wollen. Dieser hat dann eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Wer stellt den Energiepass aus?

Energieausweise dürfen ausschließlich von qualifizierten Experten ausgestellt werden. Dazu gehören Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation, Bauingenieure, Architekten und Energieberater, also auch wir. Diese Experten sind auf der Homepage der Deutsche Energie-Agentur (dena) in einer Datenbank hinterlegt.