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Für alle Hausbesitzer ist diese Verpflichtung ein Anreiz, ihre Gebäude energetisch auf dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik zu halten. Ein sparsames und fachgerecht saniertes Gebäude wird künftig klare Wettbewerbsvorteile gegenüber einem nicht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch haben. Dabei wird zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden. Der bedarfsorientierte EnergieausweisDer bedarfsorientierte Energieausweis beschäftigt sich mit einer Fülle von Detailfragen rund um die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Dabei werden Gebäudehülle, Heizung und Warmwassererzeugung sowie die daraus resultierende CO2-Emission berechnet. Als Ergebnis
ergibt sich der jährliche Energiebedarf des Gebäudes pro Quadratmeter und
ermöglicht damit die Einstufung der energetischen Qualität des Hauses. Er sagt
aus, wie die Qualität der Gebäudehülle, also der Wände, der Fenster und des
Daches, sowie die Effizienz der Heizung und Warmwasserbereitung ist. Dabei
werden Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport des eingesetzten
Energieträgers berücksichtigt. Schlecht gedämmte Häuser können bei weit über 300
kWh/m²a liegen. Neue Häuser liegen meist bei unter 100 kWh/m²a. Außerdem enthält der Energieausweis Tipps, wie das Gebäude optimiert werden kann. Er gibt Auskunft darüber, wie stark der Primärenergiebedarf und die CO2-Emissionen gesenkt werden können. Der verbrauchsorientierte EnergieausweisDer verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt. Dazu sind unter anderem die Verbrauchsdaten von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden erforderlich. Er soll wie der Bedarfsausweis Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die Gebäudedetails werden hier jedoch unberücksichtigt gelassen. Wer benötigt welchen Energiepass?Für alle Gebäude
mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 - also vor dem in Kraft treten der
ersten Wärmeschutzverordnung - gebaut wurden, muss ein bedarfsorientierter
Energiepass vorgelegt werden. Ausnahme: Gebäude, die zwischenzeitlich nach den
Vorgaben der Wärmeschutzverordnung saniert wurden. Wer eine Förderung in
Anspruch nehmen will, muss ebenfalls einen bedarfsorientierten Ausweis vorlegen. Wer stellt den Energiepass aus?Energieausweise dürfen ausschließlich von qualifizierten Experten ausgestellt werden. Dazu gehören Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation, Bauingenieure, Architekten und Energieberater, also auch wir. Diese Experten sind auf der Homepage der Deutsche Energie-Agentur (dena) in einer Datenbank hinterlegt. |